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  Jan Kulicke - Immobilienmakler in Sinsheim
Jan Kulicke Immobilien
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Informationen zum "Bestellerprinzip"

Seit 01. Juni 2015 gilt in Deutschland bei der Vermietung von Wohnraum das Bestellerprinzip. Es soll derjenige den Makler bezahlen, der diesen bestellt. Leider hält dieses Gesetz nicht was der Name andeutet, in der Regel wird zukünftig fast nur noch der Vermieter die Maklerkosten zahlen, da der Makler bei Aufträgen von Mietern nur in einem sehr engen und damit unwirtschaftlichen Radius agieren kann.

Ich persönlich lehne dieses Gesetz ab. Nicht weil man vorher einfach ohne Leistung abkassieren konnte sondern weil aus meiner beruflichen Erfahrung festgestellt habe, das in der Regel die Mieterseite sowohl der Auslöser als auch der Nutznieser einer Wohnungsvermittlung ist. Der Vermieter hätte gerne seine Mietimmobilien durchgehend lange vermietet und legt keinen Wert auf die doch oft häufigen Mieterwechsel. Die Berücksichtigung aller Pflichten von Mietern und Vermietern während eines Mietverhältnisses führt hier zu einer ungerechten Verteilung.

Für meine Arbeit als Immobilienmakler ergeben sich durch diese gesetzlichen Vorgaben entsprechende Änderungen bei meiner Arbeitsweise. Ergänzen möchte ich hier noch, dass ich als Makler gewinnorientiert arbeiten muss und keine soziale Einrichtung bin die von Spenden oder staatlichen Zuschüssen Ihren Betrieb finanziert.

Für Vermieter:
  • Auf der Infoseite zur Vermietungen können Sie nachlesen, welchen Service ich bei der Vermietung von Wohnimmobilien anbiete.
  • Es sind auf Wunsch verschiedene Leistungspakete verfügbar.
Für Mietinteressenten:
  • Suchaufträge von Mietinteressenten sind nur noch eingeschränkt möglich.
  • Die Vermittlung vorhandener Mietangebote erfolgt nach Vorgabe der Vermieters (dieser bezahlt ja nun den Makler).
  • Entsprechend der Bezahlung des Vermieters bzw. dem gewählten Leistungsumfang kann der Service gegenüber Mietinteressenten eingeschränkt sein.

Dieses soll nicht als Arroganz gegenüber Mietsuchenden verstanden werden. Die Gesetzgebung hat mit dem Bestellerprinzip jedoch einen schwerwiegend Eingriff in einen bis dahin funktionierenden Markt gewagt - als Dienstleister muss ich mich diesen neuen Vorgaben anpassen.

Sofern Sie sich mehr über das Bestellerprinzip und die aktuellen Klagen dagegen vor dem Verfassungsgericht informieren möchten besuchen Sie bitte folgende Infoseite:

Gegen das Bestellerprinzip





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