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  Jan Kulicke - Immobilienmakler in Sinsheim
Jan Kulicke Immobilien
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Suchauftrag von Mietinteressenten

Nicht vor Ort, keine Zeit, keine Lust? - Kein Problem!

Seit 01. Juni 2015 gilt in Deutschland bei der Vermietung von Wohnraum das Bestellerprinzip. Dieses Gesetz schränkt Immobilienmakler drastisch ein, was die Beauftragung durch Mietinteressenten bei der Wohnungssuche betrifft. Im unteren Bereich dieser Seite finden Sie eine kleine Infobox die das Problem genauer erklärt.

Ursprünglich wollte ich mit in Kraft treten des Bestellerprinzips überhaupt keine Suchaufträge von Mietinteressenten annehmen. Der Kontakt zu vielen Mietern nach der Einführung des neuen Gesetztes hat aber sehr deutlich gezeigt, dass hier doch erheblicher Bedarf an dieser Dienstleistung vorhanden ist. Viele Mietinteressenten sind nicht regelmässig an dem Ort wo eine Mietgelegenheit gesucht wird oder haben beruflich keine Zeit sich mit Suche selber zu befassen.


Sofern Sie mich mit der aktiven Suche nach einer Wohnimmobilie zur Miete beauftragen möchten sind folgende Punkte als Voraussetzung einer Zusammenarbeit anzusehen:
  • Durch die Eingrenzung die der Gesetzgeber vorgibt, wird es aber leider nicht möglich sein, jeden Auftrag anzunehmen.

  • Maklerprovision: Die Provision im Erfolgsfall (wenn Sie über meine Tätigkeit einen Mietvertrag unterschreiben) beträgt 2,38 Nettokaltmieten inkl. 19% Mehrwertsteuer aus der Kaltmiete der vermittelten Wohnimmobilie.

  • Gegenüber dem Vermieter trete ich als Immobilienmakler als ihr Beauftragter auf. Hierzu benötige ich entsprechend ausführliche Informationen zu den Mietinteressenten die ich vertrete.

  • Die Erteilung des Suchauftrags muss schriftlich erfolgen.


Als Immobilienmakler habe ich seit 2008 weit über 100 Vermittlungen im Bereich der Vermietung von Wohnimmobilien getätigt und kann somit meinen Kunden mit Erfahrung und Wissen in diesem Bereich eine Dienstleistung mit Mehrwert anbieten.


Infos zur Einschränkung durch das Bestellerprinzip:

Ein Immobilienmakler darf nach dem Bestellerprinzip eine Wohnung, die für suchende Mietinteressenten aufgetan wurde, nur einem Mietinteressenten gegen Provision anbieten. Nimmt der 1. Mietinteressent dem die Mietgelegenheit angeboten wurde diese nicht, darf der Makler die Wohnung keinem weiteren Mietinteressenten gegen Provison anbieten. Der Gesetzgeber geht dann davon aus, das diese Mietgelegenheit zum Bestand des Maklers gehört.

Um das Problem anders darzustellen: Ein Immobilienmakler hat von 10 verschiedenen Mietinteressenten Suchaufträge für einen bestimmten Wohnungstyp erhalten. Findet der Immobilienmakler nun eine entsprechende Mietgelegenheit, die auf alle 10 Suchaufträge zutrifft, darf diese nur 1 der 10 Suchenden angeboten werden.





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