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  Jan Kulicke - Immobilienmakler in Sinsheim
Jan Kulicke Immobilien
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Informationen zum Widerrufsrecht

Viele meiner Kunden sind irritiert wenn sie wegen einer einfachen Anfrage oder für die Vereinbarung eines Besichtigungstermins nun mit dem Widerrufsrecht konfrontiert werden. In Kurzform soll diese Seite informieren und häufige Fragen beantworten.

Das Widerrufsrecht und die Widerufsbelehrung sind seit 13.06.2014 in Deutschland vorgeschrieben. Diese Gesetzgebung beruht auf einer EU-Vorgabe die europaweit in entsprechendes Landesrecht der Mitgliedsstaaten umgesetzt wurde. Der Hintergedanke ist,den privaten Verbraucher davor zu schützen unbeabsichtigt bzw. ungewollt Verträge einzugehen. Was der Verbraucher bereits von Warenbestellungen z.B. über das Internet kennt, gilt nun auch für Dienstleistungen.

Nach dem Widerrufsrecht hat der Verbraucher nun das Recht 14 Tage ab Zugang der Widerrufsbelehrung von einem Vertrag zurückzutreten. Dies bedeutet soweit, das ich als Immobilienmakler entweder die 14 Tage abwarten muss bis ich einen Interessenten bediene oder aber das der Interessent mich aktiv auffordert bereits vorher tätig zu werden und damit sein Widerrufsrecht einschränkt. Der Gesetzgeber hat bewußt diese Möglichkeit geschaffen um zu verhindern das Tätigkeiten grundsätzlich erst nach 14 Tagen ausgeführt werden können.

Das Widerrufsrecht gilt nicht bei Wohnimmobilien die zur Miete angeboten werden.

Warum ist der Text so kompliziert formuliert?
Der Wortlaut der von mir verwendeten Widerrufsbelehrung ist wortgenau vom Gesetzgeber vorgegeben. Wie in einem Baukastensystem wird die Widerrufsbelehrung entsprechend der Tätigkeit zusammengestellt und kann inhaltlich nicht verändert werden.


Wann gilt das Widerrufsrecht?
Das Widerrufsrecht gilt für alle (Makler-) Verträge die außerhalb meiner Geschäftsräume geschlossen werden. Folglich gilt für alle Interessenten die sich z.B. telefonisch oder per E-Mail bei mir melden das Widerrufsrecht. Bei Immobilienangeboten und Dienstleistungen die provisionsfrei angeboten werden gibt es kein Widerrufsrecht.


Warum direkt einen Maklervertrag abschliessen?
Bisher entstanden Verträge mit Immobilienmaklern und Interessenten neben der Schriftform auch durch die Abfolge von Handlungen, also z.B. einer Immobilienanzeige mit Provisonshinweis und dem Besichtigungswunsch eines Interessenten. Nach der Rechtsprechung kamen so Maklerverträge zustande, auch wenn diese nicht schriftlich geschlossen wurden.


Entstehen Kosten durch den Maklervertrag?
Wer eine Immobilie besichtigt und anschließend keinen Miet- oder Kaufvertrag über diese Immobilie schließt, für den ist meine Dienstleistung als Immobilienmakler weiterhin kostenlos. Nur die Interessenten, die eine Immobilie über mich als Makler mieten (mit Suchauftrag) oder kaufen, müsseen die Maklerprovision entsprechend dem Angebot bezahlen. Hieran ändert sich durch das Widerrufsrecht nichts.


Einfach nur mal kurz besichtigen?
Leider bin ich als Immobilienmakler durch die Gesetzgebung angehalten, Vebraucher bereits vor Erfüllung meiner Maklertätigkeit über das Widerrufsrecht zu informieren. Da eine Besichtigung einer Miet- oder Kaufimmobilie bereits ein wesentlicher Bestandteil der Maklertätigkeit ist, kann ich meine Dienstleistung nicht erstmal ausführen und anschliessend den Interessenten erst über sein Widerrufsrecht aufklären. Entsprechend kann auch der Verzicht des Interessenten nicht erst bei der Besichtigung erklärt werden.


Für was gilt der Verzicht?
Sofern Interessenten mich bitten mit meiner Tätigkeit bereits vor Ablauf von 14 Tagen zu beginnen, gilt diese Aufforderung nur für das entsprechend gewünschte Objekt. Möchten Sie im Anschluß noch weitere Immobilien besichtigen muß ich Interessenten erneut über das Widerrufsrecht informieren und eine erneute Erlaubnis für meine Tätigkeit vor Ablauf der 14 Tage einholen. Für vereinbarte Suchaufträge langt die Widerrufsbelehrung bei der Beauftragung.


Ich möchte nicht mieten oder kaufen ...
Wenn Sie eine angebotene Immobilie nicht mieten oder kaufen möchten müssen Sie nicht weiter tun.


Wie kann ich auf der Widerrufsrecht verzichten?
Erstmal, auf das Widerrufsrecht kann kein Verzicht ausgeübt werden. Aber es kann auf Wunsch des Interessenten etwas eingeschränkt werden, d.h. sofern der Interessent mich als Makler auffordert vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist tätig zu werden und den Werteersatz akzeptiert. Der Interessent kann dann zwar noch immer den Maklervertrag innerhalb 14 tagen widerrufen, müßte dann aber den Werteersatz leisten (welcher der Provision entspricht).

Um schnell eine von mir angebotene Immobilie besichtigen zu können stehen folgende 2 Möglichkeiten zur Wahl:
Sende Sie uns als Antwort auf die E-Mail mit der Widerrufsbelehrung z.B. folgenden Text: (...) hiermit bestätige ich, dass Sie vor Ablauf der Widerrufsfrist für mich tätig werden sollen. Den Hinweis zum Erlöschen des Widerrufsrechts habe ich zur Kenntnis genommen.


Danke an die Politik!
Danke an die Politik eine so schwachsinnige und bürokratische Hürde aufzubauen. Verbraucherschutz ja und gerne ... aber das Widerrufsrecht und die scheinbar notwendige Handhabung ist wohl etwas an der Realität und den Bedürfnissen der normalen Bevölkerung vorbei gedacht. Also wie immer... Wenn ich grade dabei bin: Ein Widerrufsrecht für Wahlen wäre etwas tolles!


Weitere Informationen erhalten Sie auf folgenden Webseiten:
• www.anwalt.de/rechtstipps/irrtuemer-zum-neuen-widerrufsrecht_062307.html
• www.gesetze-im-internet.de/bgb/__356.html



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