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  Jan Kulicke - Immobilienmakler in Sinsheim
Jan Kulicke Immobilien
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  AKTUELLE IMMOBILIENANGEBOTE ÜBER JAN KULICKE IMMOBILIEN NEUIGKEITEN UND INFOS
 

Aktuelle Informationen und Neuigkeiten

# Änderungen 2018

Hinweis Energieausweise: Die ersten Energieausweise wurden 2008 erstellt und haben eine Gültigkeit von 10 Jahren. Entsprechend sollte jetzt regelmässig geprüft werden, dass vorhandene Energieauseise für Immobilien noch gültig sind!

Erneuerungen im Datenschutz: Die wichtigeste Neuerung im Jahr 2018 ist die Verschärfung des Datenschutzes. Seit dem 25.05.2018 ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU in Deutschland nach einer Übergangszeit gültig und löst das deutsche Datenschutzgesetz ab. Mit der DSGVO soll der Datenschutz in den Ländern der EU einheitlich geregelt werden.

Leider hat es der Gesetzgeber verpasst von der EU eigentlich vorgesehen Ausnahmen für kleinere Unternehmen zu gestalten - somit hat nun der kleine Vermieter (und das kleine Maklerbüro) die selben Pflichten im Datenschutz wie ein großer Konzern.

Umstellen müssen sich alle Vermieter nun was die Erhebung und Speicherung von Daten von Mietern und Mietinteressenten angeht. Im Kern sind zusammengefasst ist die Datensparsamkeit, die Löschung von Daten wenn diese nicht mehr benötigt werden und die Erfüllung von Informationspflichten gegenüber dem Mieter zur Speicherung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten zu erfüllen. Zu beachten sind unbedingt auch die gesetzliche Pflichten zur Speicherung von Daten.

So ist eine umfassende Datenerhebung vor einer Besichtigung nicht mehr zulässig, Formulare für Selbstauskünfte sollten überarbeitet und angepasst werden.

Jeder Vermieter sollte sich ausführlich mit der DSGVO auseinandersetzen. Es ist nicht ausreichend diese neuen Normen ab jetzt einzuhalten, es müssen auch aktiv ältere Datenbestande entsprechend überprüft und gegebenenfalls gelöscht werden.


# Änderungen 2015

Mietpreisbremse & Bestellerprinzip: Die geplanten gesetzlichen Neuregelungen zur sogenannten Mietpreisbremse sowie dem Bestellerprinzip bei der Vermietung von Wohnimmobilien wurden verabschiedet. Das Bestellerprinzip tritt ab 01.06.2015 in Kraft. Nähere Ausführungen zum Bestellerprinzip finden Sie gesondert aufgeführt.

Meldegesetz: Ab November 2015 ändert sich das Meldegesetz. Mieter benötigen dann über den angemieteten Wohnraum wieder eine Bescheinigung des Vermieters für die Ummeldung. Angegeben werden müssen die Daten des Vermieters, die Namen der Mieter, Adresse der Wohnung und um welchen Vorgang (Einzug oder Auszug) es sich handelt. Für unsere Kunden wird auch diese bürokratische Hürde übernommen.


# Änderungen 2014

Nachrüstung von Rauchmeldern: Eigentümer müssen bis zum Jahresende Mietwohnungen mit Rauchmeldern ausstatten. Der Zeitraum ist bundesweit unterschiedlich geregelt, die genannte Regelung der Nachrüstung bis zum Jahresende 2014 gilt für Baden-Württemberg.

Energieeinsparverordnung ENEV2014 / Energieausweise: Ab 01.05.2014 gilt die Energieeinsparverordnung 2014. Neben Änderung der Bauvorschriften müssen die Energieausweise jetzt bei Besichtigungen ausliegen bzw. die Kennwerte der Energieausweise in Anzeigen veröffentlicht werden. Angebote für den Verkauf oder die Vermietung einer Immobilie sind ab dann ohne vorliegen eines Energieausweises nicht mehr möglich. Den Energieausweis erst auf Verlangen des Interessenten vorzuzeigen reicht dann nicht mehr aus!

SEPA Umstellung: Die alten Kontodaten aus Bankleitzahl und Kontonummer werden ersetzt durch das in der EU einheitliche SEPA-Verfahren. Da die Geldinstitute die Umstellung unterschiedlich handhaben ist derzeit am geschicktesten, dem Mieter beide Kontodaten zu geben um Zahlungsverzögerungen zu vermeiden. Die Umstellung sollte zum 01.02.2014 stattfinden und wurde nun seitens der EU bis August 2014 verlängert.



# Auszeichnung zum Premium Partner 2014 von Immobilienscout24
Jan Kulicke Immobilien wurde vom Immobilienportal Immobilienscout die Auszeichnung "Premium Partner 2014" verliehen. Damit hat mein Büro nach 2013 diese Auszeichnung zum 2. Mal in Folge verdient.

Dieser Auszeichnung liegen die vielen guten Bewertungen zugrunde, die sowohl Interessenten als auch die Eigentümer von Immobilien in den letzten Monaten auf dem Internetportal des Marktführers für Immobilienanzeigen über meine Arbeit als Immobilienmakler abgeben haben.

Diese Auszeichnung und die erfolgten positiven Kundenbewertungen bestärken mich, auch zukünftig wie gehabt gegenüber meinen Kunden eine gute Arbeit abzuliefern und hierbei weiterhin die Kundeninteressen zu wahren. Termine mit Kunden werden wie gewohnt sachlich aber dennoch lockerbleiben.

Zum Ende noch ein Dankeschön an alle Mietinteressenten und Eigentümer, die mit Ihren Bewertungen zu dieser Auszeichnung beigetragen haben.





Wohnung oder Haus vermieten - Mietspiegel Sinsheim

In der letzten Zeit kamen öfter Anfragen wegen eines Mietspiegels für Sinsheim und die Nebenorte. Nach meinem Kenntnisstand gibt es für Sinsheim keinen offiziellen Mietspiegel, der von der Stadt Sinsheim rausgegeben wird.

Welche Miete pro m² für eine Wohnung erreicht werden kann hängt zum einen von der Lage und auch von der Ausstattung und den Standarts der Wohnung ab. Vermieter, die Preise anhand von Anzeigen recherchieren für die Mietpreisfindung, sollten diese Qualitätsmerkmale berücksichtigen und auch Stellplätze, Garagen und sofern vorhanden eine Einbauküche entsprechend abziehen.

Sofern die Vermittlung einer Wohnung oder eines Hauses über mein Büro stattfindet, berate ich Vermieter und Eigentümer gerne bei der Mietpreisfindung. Da ich hauptsächlich in Sinsheim und der näheren Umgebung als Immobilienmakler tätig bin, kenne ich viele Mietpreise und verfüge auch über weitere Recherchmöglichkeiten.






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